Ackermann Baumpflege Hamburg
Unsere Leistungen
- Baumpflege & Kronenschnitt
- Baumfällungen
- Strauchschnitt
- Heckenschnitt
- Notfalleinsätze

Baumpflege & Kronenschnitt
- Totholzentfernung
- Kronenpflege (z. B. zur Verbesserung der Statik und Vitalität)
- Einkürzen oder Auslichten der Krone
- Entfernen von reibenden, kranken oder beschädigten Ästen
- Erziehungsschnitt bei Jungbäumen
Baumfällungen
- Baum Fällen von abgestorbenen, kranken oder gefährlichen Bäumen
- Problembaumfällung (z. B. mit Seilklettertechnik in engen Wohngebieten)
- Wurzelstockentfernung (z. B. mit Fräse)


Strauchschnitt
- Formschnitt / Topiary (z. B. Kugeln, Kegel, Spiralen)
- Pflegeschnitt zur Erhaltung der Wuchsform und Gesundheit
- Verjüngungsschnitt bei alten oder überalterten Sträuchern
- Rückschnitte zur Begrenzung des Wuchses oder zur Freihaltung von Wegen
- Pflege von Ziergehölzen (Rosen, Hortensien, Rhododendren etc.)
Hecke schneiden
- Formschnitt (z. B. bei Buchsbaum, Liguster, Eibe)
- Pflegeschnitt zur Erhaltung der Wuchsform und Gesundheit
- Rückschnitte zur Begrenzung des Wuchses oder zur Freihaltung von Wegen


Notfalleinsätze
- Sturmschäden beseitigen
- Wegesicherung nach Windbruch oder Blitzschlag
Arbeitsmittel Baumpflege Hamburg

Wir Häckseln bei Ihnen vor Ort. Wenn Sie keinen Abtransport wünschen, können Sie die Holzhackschnitzel vielseitig nutzen, z.B. für Wege, oder als Drainage in Hochbeeten.
- Länger haltbar als Rindenmulch (bis zu 3 Jahre)
- Staubarm und durchlässig, was Austrocknung und Verschlammung verhindert
- Wärmende Eigenschaften

Mit einem Hubsteiger gelangen wir schnell und einfach auch an hochgelegene Bereiche von Bäumen, bzw. deren Äste. Schäden am Stamm durch Klettern oder Leitern werden vermieden.
- Präzises, schnelles und sicheres Arbeiten
- Ideal für Fein- und Formschnitte
- Alternative zur Seilklettertechnik
Wissenswertes
Wann wird geschnitten?
- Frühjahr (Februar bis April)
Pflegeschnitt, Auslichtung, Verjüngung - Sommer (Juni bis August)
Formschnitt bei Hecken (z. B. Liguster, Thuja) - Herbst (September bis Oktober)
Rückschnitt, Vorbereitung auf den Winter - Starkes Zurückschneiden (Radikalschnitt)
ist laut Bundesnaturschutzgesetz zwischen 1. März und 30. September grundsätzlich verboten – außer zu Pflegezwecken und wenn keine Tiere (z. B. brütende Vögel) gestört werden.

Kundenstimmen
★★★★★